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Kernleistungen
Kernleistungen sind gesetzlich festgelegte Leistungen.
Bei den Kernleistungen wird zwischen Verrechnungs-, Prüf- und sonstigen Leistungen unterschieden.
Zu den dabei zu erbringenden Verrechnungsleistungen zählt unter anderem das Buchen von Schulden, Forderungen und Zahlungen des Bundes.
Die BHAG achtet darauf, dass zu den vorgeschriebenen Fälligkeiten der Ausgleich der Schulden durch Überweisungen an die Zahlungsempfänger durchgeführt wird. Zu den Zahlungsempfängern gehören unter anderem: Länder, Gemeinden, Unternehmungen im In- und im Ausland, Privatpersonen und auch Bedienstete der Bundesverwaltung. Der Eingang von offenen Forderungen wird überwacht und bei Zahlungsverzug eingemahnt.
Weiters wird die Buchung von Kontoauszügen und Buchungen in der Bestands- und Erfolgsverrechnung durchgeführt.
Die BHAG führt die Nachprüfung der Vollständigkeit der Geld-, Wert- und Sachenbestände bei Dienststellen durch.
SAP-Userverwaltung und der SAP-User-Support werden von der BHAG durchgeführt. Betreuung von Dienststellen mit Kassenbuchführung, Abwicklung der Verrechnung von Finanzschulden, Mitwirkung bei den Jahresbestands- und Erfolgsrechnungen zählen ebenfalls zu den gesetzlich festgelegten Leistungen.

