Zusatzleistungen

Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um vertraglich festgelegte Leistungen.

Für die Erbringung solcher Leistungen muss neben dem Zusammenhang mit der Haushaltsverrechnung des Bundes auch eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Durch die Übernahme darf nicht die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Leistungen gefährdet werden.