Aus eins mach zwei – die neuen ARW Gesellschaften

24 Feb

Aus eins mach zwei – die neuen ARW Gesellschaften

Der 24. November 2020 war ein weiterer Meilenstein in Richtung Vergrößerung unseres möglichen Kundenkreises: Der Gründungsvertrag für die ARW BBT GmbH (Bundesbeteiligungen) wurde unterzeichnet und die Firma als neue Gesellschaft ins Firmenbuch eingetragen.

Unter Beaufsichtigung von Notar Mag. Christoph Weber, Mag. Laurenz Villani von der Finanzprokuratur und HRin Dr.in Iris Leixner, LL.M., Leitende Prokuraturanwältin, setzten Mag.a Dr.in Angelika Schätz und Philipp Egger, MSc (WU) ihre Unterschriften zur Gründung der ARW BBT.

Gleichzeitig wurde die „alte“ ARW in ARW GKP (Gebietskörperschaften) umbenannt.

Welche Folgen hat das für unsere Kundinnen und Kunden?

Alle Kundinnen und Kunden, die als Gebietskörperschaften agieren, verbleiben in der „alt“ ARW. Es ändert sich lediglich der Name von arw GmbH zu ARW GKP GmbH. Sie sind bereits Kunde? Dann wurden Sie per Schreiben über die Neuerungen informiert. Diese Gelegenheit haben wir beim Schopf gepackt und gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den neuesten Stand gebracht.

Alle bestehenden Bundeskunden wechselten mit 1. Jänner 2021 zur neu gegründeten ARW BBT GmbH. Dies erfolgte per Übergabevereinbarung.

Welchen Einfluss hat das auf unser Angebot?

Beide ARW GmbHs bieten in Zukunft Leistungen unter vergleichbaren Geschäftsbedingungen wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an.

Allerdings führt die Aufspaltung zu einer weiteren Spezialisierung für die unterschiedlichen Kundinnen und Kunden. Außerdem können wir unsere Produkte spezifischer an die Gegebenheiten anpassen und organisieren.

Weitere Informationen zur ARW erhalten Sie auf der Website: www.arw.gv.at