Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen unserer Kundinnen und Kunden. Im ersten Halbjahr finden zum zweiten Mal seit 2015 unsere Kundenmeetings statt, im Herbst ist Ihre Meinung gefragt.

Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen unserer Kundinnen und Kunden. Im ersten Halbjahr finden zum zweiten Mal seit 2015 unsere Kundenmeetings statt, im Herbst ist Ihre Meinung gefragt.
Wer kennt diesen Slogan nicht, Karriere mit Lehre? Klingt gut, spricht an, in der Wirklichkeit schaut es jedoch oft anders aus. Anhand unserer langjährigen Erfahrung mit der Ausbildung von Lehrlingen kann festgestellt werden, dass diese Aussage nicht nur ein Werbegag ist.
Die Rechnungsmerkmale gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind laut Bundeshaushaltsverordnung (BHV) im Zuge der Bestätigung der Rechnung (sachliche/rechnerische Richtigkeit) vom anordnenden Organ zu überprüfen.
Ganz getreu dem Motto „Du sollst dich nicht auf deinen Lorbeeren ausruhen“, gibt man sich nicht mit den bestehenden Kundinnen und Kunden der arw zufrieden. Es werden laufend Gespräche mit potentiellen Kundinnen und Kunden geführt. Für uns ist es erfreulich, wenn sich die Arbeit lohnt und neue Geschäftsbeziehungen entstehen.
In gewohnter Weise ist seit 01. Jänner 2017 das neue Seminarangebot auf unserer Website ersichtlich. Zusätzlich werden Sie in den kommenden Wochen am Postweg über unser Angebot und die Neuerungen informiert. Hier ein Überblick über unsere aktuellen Seminare.
Welches Unternehmen kann das über sich sagen? Seit 30. September 2016 können wir dies mit Stolz sagen! Das Gütesiegel in Silber bestätigt uns, nach einem integrativen Ethik Check, die ethische Reife bis Oktober 2018!
Unser Kollektivvertrag (KV) wurde in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft evaluiert. Der Aufsichtsratsbeschluss über das Verhandlungsergebnis liegt seit dem 30.03.2016 vor und am 18.04.2016 wurde der evaluierte KV-BHAG unterschrieben. Der neue KV-BHAG ersetzt mit Wirksamkeitsdatum 01.07.2016 den KV-BHAG aus 2009.
Nachdem bereits einige Kunden für die agentur für rechnungswesen gmbh (arw) gewonnen werden konnten, kann an dieser Stelle ein weiterer Kunde vorgestellt werden. Die arw übernimmt in den kommenden Monaten in einem Teilbereich des Aufgabengebietes des Landes Steiermark zahlreiche Tätigkeiten.
Mit 19. November 2015 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen, wodurch sich für Länder und Gemeinden einige Veränderungen ergeben. Im Rahmen einer zweitägigen Schulung wurden Vertreterinnen und Vertreter der Länder von der Agentur für Rechnungswesen GmbH (arw) über die wesentlichen Änderungen informiert.
Werden grenzüberschreitend Dienstleistungen bezogen oder Waren im Zuge von innergemeinschaftlichem Erwerb gekauft, sind bestimmte Vorschriften zu beachten. So muss zum Beispiel der Übergang der Steuerschuld auf der Rechnung ausgewiesen werden. Bei der Erfassung in HV-SAP ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten.