Sichere Gastfreundschaft:

Informationen für Labore und zur Antragsstellung

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ wird bis 30. April 2021 (Ende der Wintersaison) für alle bestehenden förderungsberechtigten Gruppen verlängert.

Zusätzlich erfolgt eine Ausweitung des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ auf Beschäftigte von Schneesportschulen, alpine Führungskräfte (Berg- und Schiführer), Reisebetreuer und Fremdenführer sowie Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige (wenn Mitwirkung an der Privatzimmervermietung mit Kundenkontakt). Ein Antrag auf Teilnahme am Testangebot für die neuen förderungsberechtigten Personen ist ab 2. November 2020 möglich.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist als Abwicklungsstelle die Verrechnungspartnerin für Labore im Rahmen der Initiative Sichere Gastfreundschaft.

Um in die Liste der teilnehmenden Labore aufgenommen zu werden, müssen Sie eine Selbsterklärung an testungen@sichere-gastfreundschaft.at übermitteln. Die Selbsterklärung finden Sie unter www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/.

Als nunmehr gelistetes Labor müssen Sie einen Verrechnungsvertrag (Beilage 3 der Sonderrichtlinie) abschließen und an testangebot-tourismus@bhag.gv.at übermitteln.

Im Anschluss erhalten Sie von der Buchhaltungsagentur die erforderlichen Zugangsdaten zur Portal-Austria Anwendung.

Sie haben Fragen zur Antragsstellung?

Wenden Sie sich bitte an:

Informationen

Weitere Informationen und alle erforderlichen Dokumente erhalten Sie auf der Website www.sichere-gastfreundschaft.at

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