Sonderbetreuungszeit

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung der Sonderbetreuungszeit betraut. Die Sonderbetreuungszeit wird aktuell in acht Phasen gegliedert.

Phase 1

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 16.03.2020-31.05.2020

Antragstellung bis 13.07.2020

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zur Antragseinbringung können Sie hier nachlesen.

Phase 2

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 25.07.2020-30.09.2020

Antragstellung bis 31.10.2020

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zu dieser Phase können Sie hier nachlesen.

Phase 3

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 01.10.2020-31.10.2020

Antragstellung bis 31.01.2021

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zu dieser Phase können Sie hier nachlesen.

Phase 4

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 01.11.2020-09.07.2021

Antragstellung bis 20.08.2021

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zu dieser Phase können Sie hier nachlesen.

Phase 5

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 01.09.2021-31.12.2021

Antragstellung bis 11.02.2022

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zu dieser Phase können Sie hier nachlesen.

Phase 6

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: ab 01.01.2022-08.07.2022

Antragstellung bis 19.08.2022

Die Beantragung einer dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit in diesem Zeitraum ist nicht mehr möglich. Alle Informationen zu dieser Phase können Sie hier nachlesen.

Phase 7

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 05.09.2022-31.12.2022

Antragstellung bis 11.02.2023

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung der Sonderbetreuungszeit der Phase 7 betraut. Anträge können ab sofort eingebracht werden.

Phase 8

der Sonderbetreuungszeit

Zeitraum: 01.01.2023-07.07.2023

Antragstellung bis 18.08.2023

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung der Sonderbetreuungszeit der Phase 8 betraut. Anträge können ab sofort eingebracht werden.