Von den „Haupt-Buchhaltereyen“ zur BHAG

Von den "Haupt-Buchhaltereyen" zur BHAG

1761 ordnete Kaiserin Maria Theresia eine strukturelle Neuordnung des staatlichen Finanz- und Rechungswesens an und richtete drei voneinander unabhängige Einrichtungen ein: Die „Hof-Cammer“ (heute vergleichbar mit dem Finanzministerium); die „Generalcassa“ und die „Rechen-Cammer“ (oberste Rechungskontrollbehörde – vergleichbar mit dem heutigen Rechnungshof). Mit Handschreiben vom 23. Dezember verfügte sie,

„…Was aber insbesondere die neu zu errichtende Rechen-Cammer anbetrifft; So sollen … unter ihr meine bisherigen Haupt-Buchhaltereyen vereiniget, … werden … .“

Mit dieser Verfügung wurden 11 Buchhaltereyen in Wien und 9 Gubernial- („Länder“-) Buchhaltereyen dem „Rechnungshof“ unterstellt.

Die Unterstellung der Buchhaltungen unter die jeweils bestehende oberste Rechnungskontrollbehörde blieb die nächsten 100 Jahre bestehen.

Nur zwischen 1801 und 1805 verloren die Buchhaltungen aufgrund der Auflösung der Rechnungskontrollbehörde ihre organisatorische Unabhängigkeit von den Verwaltungs- (Hof-)Stellen und waren in die Administration eingegliedert.

Handschreiben
Handschreiben 2
Geschichte BHAG
Geschichte BHAG

Nach Neugründung wurden sämtliche Hofbuchhaltungen und die Landesbuchhaltungen (mit Ausnahme jener Ungarns, Siebenbürgens und des Banats) – mit insgesamt 1 010 Bediensteten – wieder der obersten Rechnungskontrollbehörde unterstellt. 1854 wurden letztendlich alle Staats-Zentral-Buchhaltungen und die Buchhaltungen in den Kronländern – mit insgesamt 3 000 „Buchhaltereybeamten“ – der obersten Rechnungskontrollbehörde unterstellt.

Die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts war von weitreichenden Reformmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung geprägt. So fasste das Herrenhaus 1862 den Beschluss,

Auszug aus altem TextDie Klärung der Frage, ob die Buchhaltungen weiter der Rechnungskontrollbehörde zur Wahrnehmung der Kontrolltätigkeit unterstellt bleiben sollten, dauerte fast drei Jahre. Mit kaiserlicher Verordnung vom 21. November 1866 wurden die Buchhaltungen in die jeweiligen Ministerien eingegliedert. Die Eingliederung der Buchhaltungen in die Verwaltungsbehörden blieb beinahe 150 Jahre unverändert bestehen.

Im Jahr 2001 wurde mit Beschluss des Ministerrats eine umfassende Reform des Buchhaltungs- und Kassenwesens des Bundes eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt bestanden 79 Buchhaltungen mit insgesamt 1 500 Bediensteten. Bis Mitte 2004 war die Zusammenfassung der Buchhaltungen zu insgesamt 13 Buchhaltungen vorgesehen. Mitte 2003 war ein 1. Zwischenschritt mit der Zusammenführung zu 32 Buchhaltungen mit insgesamt 1 000 Bediensteten erreicht.

Der Ministerrat beschloss am 23. Juni 2003 jedoch eine weiter gehende Verwaltungs- und Organisationsreform der Bundesbuchhaltungen: die Zusammenfassung aller Buchhaltungen und Ausgliederung in Form einer eigenen juristischen Person.

Der Nationalrat fasste am 25. März 2004 den Gesetzesbeschluss über die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes (BGBl. 37/2004). Die Buchhaltungsagentur des Bundes nahm im Juli 2004 den Teilbetrieb und ab 1. Jänner 2005 den Vollbetrieb mit insgesamt 580 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf.