Kommunales Investitionsprogramm 2017

Ergänzend zum Finanzausgleich wurden den Gemeinden und Städten für die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms“ zusätzliche Mittel in Höhe von 175 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung dieser Mittel in Form eines Zweckzuschusses in maximaler Höhe von 25 % der Gesamtkosten eines Projektes dient der Unterstützung zusätzlicher kommunaler Investitionen für Städte und Gemeinden insb. zur Modernisierung der Infrastruktur – ausgenommen Fahrzeuge und Personalkosten.

Die Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung eines kommunalen Investitionszuschusses können vom 1. Juli 2018 bis 31. Jänner 2021 an die Buchhaltungsagentur des Bundes gerichtet werden.

Nachstehend werden neben den Durchführungsbestimmungen auch die entsprechenden Formulare und Ausfüllhilfen getrennt nach „Nachweis Gemeinde“ und „Nachweis Gemeindeverband“ zur Verfügung gestellt.

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