Meldestelle für Whistleblowing

Meldestelle für Whistleblowing

Laut EU-Richtlinie und HinweisgeberInnenschutzgesetz ist die Buchhaltungsagentur des Bundes dazu verpflichtet, eine objektive Meldestelle einzurichten, bei der Rechtsverstöße, die das öffentliche Interesse gefährden oder schädigen, gemeldet werden können.

Gemeldet werden können Fälle, die das öffentliche Auftragswesen betreffen, die die Verhinderung von Geldwäsche ermöglichen oder dem Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten dienen. Diese Stelle der Buchhaltungsagentur/Agentur für Rechnungswesen können alle Personen nutzen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben.

Dazu gehören:

  • Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete, Angestellte sowie Lehrlinge
  • Bewerberinnen und Bewerber und Praktikanten
  • Mitglieder des Aufsichts- sowie Beirates

Hier können Sie einen Verstoß melden

Hier haben Sie die Möglichkeit, anonyme Hinweise entweder für die BHAG oder für die ARW einzureichen.

HinweisgeberInnenschutzgesetz

Hier finden Sie gesetzlichen Bestimmungen aus dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

EU-Richtlinie (RL 2019/1937)

Hier finden Sie gesetzlichen Bestimmungen aus der geltenden EU-Richtlinie.