Über das österr. Haushaltswesen

Über das österr. Haushaltswesen

Betrachtet man die Verwaltung Österreichs aus historischer Perspektive, ist diese untrennbar mit der Entwicklung der habsburgischen Länder verbunden. Die Haushaltsordnung oder Staatsverrechnung im Besonderen hat ihre Anfänge bereits um das Jahr 1491, als Kaiser Maximilian I. in Innsbruck eine „Kollegiale Kammer“, die jährlich einen „Auszug alles Ausgebens und Einnehmens“ zu verfassen und an den Generalschatzmeister zu senden hatte, errichtete.

Bis ins 18. Jahrhundert wurde das staatliche Rechnungswesen sehr differenziert geführt, was zu einer beträchtlichen Zersplitterung und Unübersichtlichkeit der Staatsfinanzen führte.

In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entwickelte Johann Mathias Puechberg ein Rechnungswesen, welches erstmals zwischen zeit- und sachgeordneter Verrechnung unterschied, was aus heutiger Sicht bahnbrechend und zukunftsweisend war und bis in unsere Tage ein Prinzip des modernen Rechnungswesens ist.

Im 20. Jahrhundert erfuhr das staatliche Haushaltswesen verschiedenste Reformen, die in den 60er Jahren mit der Neuorganisation des Ansatz- bzw. Kontenplans und der Anbindung sämtlicher Buchhaltungen des Bundes an die automatisierte Datenverarbeitung des damaligen Zentral- und Besoldungsamtes ihren Niederschlag fanden.

1978 wurde das Zentral- und Besoldungsamt bereits wieder aufgelöst und durch das neu geschaffene Bundesrechenamt (heute Bundesrechenzentrum Ges.m.b.H) ersetzt und gleichzeitig die bereits eingeführte Phasenbuchführung als zentrales Element der Verrechnung etabliert.

Staatsschuldverschreibung 1868
Teilheft zum Jahresbudget 1888

Im Jahr 1986 erfolgte die lang erwartete Beschlussfassung über das Bundeshaushaltsgesetz 1986 (BGBl. Nr. 213/1986), welches die Haushaltsführung des Bundeshaushalts regelt.

Das Haushaltsrecht des Bundes befand sich aufgrund der Ende 2007 beschlossenen Haushaltsrechtsreform im Wandel und wurde im Jahr 2013 abgeschlossen.

Die österreichische Haushaltsrechtsreform hatte aufbauend auf internationalen Erfahrungen eine verbesserte Steuerung des Budgets als Zielsetzung. In einer ersten Etappe wurde 2009 ein  Bundesfinanzrahmengesetz mit verbindlichen Ausgabenobergrenzen für eine mehrjährige Budgetplanung eingeführt. Diese Obergrenzen werden auf der Ebene von fünf Rubriken jeweils rollierend für vier Jahre im Voraus verbindlich festgelegt. Ergänzend wurden Anreize für einen sparsameren Umgang mit Steuergeldern für die Ressorts geschaffen, indem die Rücklagenfähigkeit von am Jahresende nicht verwendeten Mitteln ermöglicht wurde. Somit wird jeder Minister bzw. jede Ministerin zum eigenen Finanzminister bzw. zur eigenen Finanzministerin.

Das neue Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013) wurde am 11. Dezember 2009 im Parlament einstimmig beschlossen und trat mit 1. Januar 2013 in Kraft.

Neue Grundsätze der Haushaltsführung, wie die Wirkungsorientierung inklusive Gender Budgeting, die Transparenz, die Effizienz und die getreue Darstellung der finanziellen Lage sind im Gesetz verankert. Somit ermöglicht das BHG 2013 eine ausreichend operativeFlexibilität für die Verwaltung, volle Transparenz über die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage des Bundes und eine Zusammenführung von Ressourcen- und Wirkungsverantwortung. Dies erfolgt einerseits durch eine neue Budgetstruktur und eine damit verbundene ergebnisorientierte Steuerung der haushaltsführenden Stellen und andererseits durch eine Weiterentwicklung des Rechnungswesens im Sinne eines Umstiegs von der traditionellen Kameralistik auf ein an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiertes Rechnungswesen (Doppik).