Kommunales Investitionsprogramm (KIP)
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Kommunales Investitionsprogramm (KIP)
Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung des kommunalen Investitionsprogramms, kurz KIP, betraut. Das Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden wurde nun zum Dritten Mal beschlossen.
Projektstart: 01.01.2023 bis 31.12.2025
Antragstellung: 02.01.2023 bis 31.12.2024
Nachweispflicht: bis spätestens 31.12.2026
Anträge auf Förderung können via eFormular ab 23.01.2023 gestellt werden.
Projektstart: 01.06.2020 bis 31.12.2022
Antragstellung: 01.07.2020 bis 31.12.2023
Nachweispflicht: 01.07.2020 bis 31.01.2025
Der Antrag auf Förderung wurde bis 31.12.2022 verlängert.
Alle Informationen finden Sie hier.
Antragstellung: 01.07.2017 bis 30.06.2018
Nachweispflicht: 01.07.2018 bis 31.01.2021
Ein Antrag ist nicht mehr möglich.
Alle Informationen können Sie hier nachlesen.