Kommunales Investitionsprogramm 2023

Die wichtigsten Fakten zum Kommunalen Investitionsprogramm 2023

Von der Bundesregierung wurde ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Gemeinden erhalten einen Zuschuss für Investitionen. Das kommunale Investitionsprogramm 2023, kurz KIP 2023, ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde nach KIP 2017 und KIP 2020 auch mit der Abwicklung des KIG 2023 gemäß § 2 und § 5 betraut. Paragraf 5 weist die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf, Paragraf 2 beinhaltet Mittel für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, zu einem Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie), für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie weitere Energiesparmaßnahmen.

Was hat sich im Vergleich zum KIP 2020 geändert?

Das Besondere am KIG 2023 ist, dass es zwei getrennte Zweckzuschüsse mit zwei seperaten Fördertöpfen gibt. Die Abholung der gesamten KIP 2023 Mittel pro Gemeinde muss somit mit mindestens 2 seperaten Anträgen erfolgen.

  • Zweckzuschüsse gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) sind neu am KIG 2023 und haben einen „grünen“ Schwerpunkt
  • Zweckzuschüsse gemäß § 5 (Investitionszuschüsse) weisen die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf

Aus beiden Zweckzuschüssen kann die Gemeinde höchstens 5 % des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden.

Hinweis: Photovoltaikanlagen mit oder ohne Speicher sind unter beiden Fördertöpfen zuschussfähig, können jedoch nur einmal beantragt werden (nicht 1x unter § 2 und 1x unter § 5).

  • § 2 C.2.  Einsatz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie)
  • § 5 Z 10 Fördertopf

Alle Photovoltaikanlagen – unabhängig davon ob sie am Gebäude, auf sonstigen befestigten Flächen oder Freiflächen montiert werden – müssen netzgekoppelt sein und eine Leistung von mind. 20kWp erfüllen.

So können Sie einen Antrag für Mittel aus dem KIP 2023 stellen

Die Beantragung für Mittel aus dem KIP 2023 § 2 und aus KIP 2023 § 5 können Sie hier über das Online-Formular stellen.

So können sie einen Nachweis legen

Die Nachweislegung erfolgt per E-Mail unter kip2023@bhag.gv.at mittels den zur Verfügung gestellten Formularen.

Diese Dokumente müssen zur fristgerechten Nachweislegung ausgefüllt und signiert bis spätestens 31.12.2026 bei der BHAG per E-Mail eingereicht werden.

Die gesetzliche Grundlage

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 – KIG 2023 finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Die Durchführungsbestimmungen

Hier finden Sie die Richtlinie zur Abwicklung des Zweckzuschusses nach § 5 KIG 2023 (Investitionsprojekte).

Der Antrag auf Förderung

Den Förderantrag im Rahmen des KIP 2023 können Sie über unser elektronisches Formular vornehmen.

Welche Summe steht der Gemeinde zu?

Jeder einzelnen Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zur Verfügung. Diesen können Sie der Website des BMF entnehmen.

Sie haben Fragen?

Das Team der Buchhaltungsagentur des Bundes wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten!