Kommunales Investitionsprogramm 2023

Die wichtigsten Fakten zum Kommunalen Investitionsprogramm 2023

Von der Bundesregierung wurde ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Gemeinden erhalten einen Zuschuss für Investitionen. Das kommunale Investitionsprogramm 2023, kurz KIP 2023, ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde nach KIP 2017 und KIP 2020 auch mit der Abwicklung des KIG 2023 gemäß § 2 und § 5 betraut. Paragraf 5 weist die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf, Paragraf 2 beinhaltet Mittel für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, zu einem Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie), für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie weitere Energiesparmaßnahmen.

Was hat sich im Vergleich zum KIP 2020 geändert?

Das Besondere am KIG 2023 ist, dass es zwei getrennte Zweckzuschüsse mit zwei seperaten Fördertöpfen gibt. Die Abholung der gesamten KIP 2023 Mittel pro Gemeinde muss somit mit mindestens 2 seperaten Anträgen erfolgen.

  • Zweckzuschüsse gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) sind neu am KIG 2023 und haben einen „grünen“ Schwerpunkt
  • Zweckzuschüsse gemäß § 5 (Investitionszuschüsse) weisen die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf

Aus beiden Zweckzuschüssen kann die Gemeinde höchstens 5 % des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden.

So können Sie einen Antrag für Mittel aus dem KIP 2023 stellen

Die Beantragung für Mittel aus dem KIP 2023 § 2 und aus KIP 2023 § 5 können Sie hier über das Online-Formular stellen.

So können Sie einen Nachweis legen

Die Nachweislegung erfolgt per E-Mail unter kip2023@bhag.gv.at mittels den hier zur Verfügung gestellten Formularen.

Folgende Dokumente müssen zur fristgerechten Nachweislegung ausgefüllt und signiert bis spätestens 31.12.2026 bei der BHAG per E-Mail eingereicht werden.

Bescheinigung der Gemeinde über die ordnungsgemäße Durchführung der Investitionen gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) oder gemäß § 5 (Investitionsprojekte)
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023

Detailauflistung Sommerferien 2023
Beilage zum Nachweis Ziffer 18 eines Zweckzuschusses gemäß § 5 KIG 2023

Nachweis zur Verwendung eines kommunalen Investitionszuschusses gemäß §2 KIG 2023 Energiesparmaßnahmen

Nachweis zur Verwendung eines kommunalen Investitionszuschusses gemäß § 5 KIG 2023 Investitionsprojekte

Bestätigung der Gemeinde über die Einhaltung der Standards
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses für die Errichtung und Erweiterung gemäß § 5 Abs. 2 (Bestimmungen KIG 2020) Z 1, 2, 4, 7 und 8

Detailauflistung der Rechnungen für Gemeinden
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023

Beiblatt beteiligte Gemeinden
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023 für Gemeindeverbände

Expertentalk mit Anna Golser zum KIP 2023 bei Kommunalnet TV

Sotiria Peischl (Chefredakteurin Kommunalnet) sprach im März 2023 mit Anna Golser von der Buchhaltungsagentur des Bundes in einem Expertentalk über die Tipps und Tricks zur Antragstellung des Kommunalen Investitionspakets 2023.

Das Video können Sie hier nachsehen: Kommunalnet Expertentalk „KIP 2023“ mit Anna Golser

Die gesetzliche Grundlage

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 – KIG 2023 finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Die Durchführungsbestimmungen

Hier finden Sie die im September 2023 aktualisierte Richtlinie zur Abwicklung der Zweckzuschüsse nach § 2 (Energiesparmaßnahmen) und nach § 5 (Investitionsprojekte).

Übersicht aller Änderungen

Die Durchführungsbestimmungen wurden im September 2023 adaptiert. Eine Übersicht aller wesentlichen Änderungen finden Sie hier.

Der Antrag auf Förderung

Den Förderantrag im Rahmen des KIP 2023 können Sie über unser elektronisches Formular vornehmen.

Welche Summe steht der Gemeinde zu?

Jeder einzelnen Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zur Verfügung. Diesen können Sie der Website des BMF entnehmen.

Sie haben Fragen?

Das Team der Buchhaltungsagentur des Bundes wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten!