Struktur

Struktur

Die BHAG ist ein ausgegliedertes Unternehmen des Bundes, das selbständig handelt und agiert. Zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle sind die Organe Beirat und Aufsichtsrat zuständig.
In der folgenden Abbildung wird Ihnen die Aufbauorganisation dargestellt.

Die Kunden sind den Verrechnungsbereichen 1 bis 2 fachlich und regional zugeteilt. Somit ist eine individuelle, fachgerechte und kundennahe Betreuung sichergestellt.  Für Nachprüfung und Förderprüfung gibt es österreichweit jeweils eigene Bereiche Nachprüfung und Förderprüfung. Seit Jänner 2023 sind die Abteilungen Finanzen, Personalverrechnung und Bilanzbuchhaltung in einem eigenen Bereich Finanzen untergebracht.

Die gesetzliche Grundlage für das Leistungsspektrum bildet das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G BGBl. I Nr. 37/2004). Die Leistungserbringung sowie die Entgelte der Kundinnen und Kunden basieren auf einem Rahmenvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Buchhaltungsagentur des Bundes.

Die Stabsabteilungen Interne Revision und Unternehmenssteuerung unterstützen die Geschäftsführung in strategischen und rechtlichen Angelegenheiten sowie bei Kontrolle und Sicherheits- sowie Risikothemen.

Die Abteilungen Personal, Marketing/Vertrieb/Schulung, Infrastruktur und IT schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung in den Bereichen. Die Gruppe Stammdatenmanagement (Kreditoren- und Debitorenfreigabe; SAP-Userverwaltung) ist der Abteilung IT zugeordnet.

Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben nach dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG) wurde 2004 die BHAG errichtet. Sie hat ihren Sitz in Wien. Weitere Standorte sind: Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Feldkirch. Ihre Aufgabe ist die Führung der Buchhaltung des Bundes für die anweisenden Organe und für die vom Bund verwalteten Rechtsträger.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird durch den Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Auf die Bestellung findet das Stellenbesetzungsgesetz Anwendung. Die BHAG wird seit 2022 durch Helmut Dietrich geleitet.

Aufgaben der Geschäftsführung

  • Leitung der Buchhaltungsagentur unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht
  • Vertretung der Buchhaltungsagentur in allen Angelegenheiten
  • Planung des Budgets
  • Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Geschäftsordnung

Die vom Aufsichtsrat zu genehmigende Geschäftsordnung sieht insbesondere vor:

  • Festlegung und Änderung der Organisation der Buchhaltungsagentur
  • Geschäftsverteilung zwischen der Zentrale und den Standorten
  • Regelungen für die Vertretung der Geschäftsführung
  • Aufnahme von leitenden Angestellten
  • Festlegung von Personalentwicklungs- und Ausbildungsplänen
  • Festlegung der genehmigungspflichtigen Angelegenheiten

Budget

Die Geschäftsführung hat jährlich bis Ende Oktober für das nächste Kalenderjahr das Jahresbudget, nach Prüfung durch den Aufsichtsrat, dem Bundesminister für Finanzen vorzulegen.

Vertretung der Buchhaltungsagentur

Die Buchhaltungsagentur wird in allen Angelegenheiten durch die Geschäftsführung vertreten. Die Buchhaltungsagentur wird durch die von ihr in ihrem Namen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet.

Jahresabschluss, Lagebericht

Ein Jahresabschluss und ein Lagebericht sind unter sinngemäßer Anwendung des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu erstellen. Sie werden durch einen Abschlussprüfer geprüft und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Der festgestellte Jahresabschluss ist in den Bundesrechnungsabschluss (BRA) aufzunehmen und beim Firmenbuch einzureichen.

Helmut Dietrich
Geschäftsführer

Aufsichtsrat

Mitglieder

  • Sechs Mitglieder werden vom Bundesministerium für Finanzen bestellt, wobei
    – der Bundesministerin für Justiz und
    – dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
    jeweils ein Nominierungsrecht für ein Mitglied zukommt
  • Entsprechende Anzahl von Mitgliedern werden vom Betriebsrat entsandt

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt bzw. entsandt.

Sitzungen des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat vierteljährlich eine Sitzung abzuhalten.

Beschlüsse des Aufsichtsrates

Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden (Dirimierungsrecht).

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates

  • Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen
  • Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Buchhaltungsagentur verlangen
  • Prüfung des von der Geschäftsführung erstellten Geschäftsführungskonzeptes und Jahresbudgets
  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Buchhaltungsagentur und Berichterstattung darüber an den Bundesminister für Finanzen
  • Genehmigung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
  • Vertretung der Buchhaltungsagentur beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Geschäftsführung
  • Im Bericht des Aufsichtsrates an die Bundesministerin für Finanzen ist mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres geprüft hat

MMag Christian Köttl
Aufsichtsratsvorsitzender

Mitglieder des Aufsichtsrates:

  • MMag Christian Köttl
  • Mag Dieter Kraft
  • Annemarie Bichler-Wagner
  • Drin Verena Koinig, LL.M. (WU) MBL BSc (WU)
  • Dr Alexander Pirker, MBA
  • MMAGa Sonja Schneeweiss
  • FOIin Karin Frankl
  • ADir Helmut Ulrich
  • Eva Seinitzer

Beirat

Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller haushaltsleitenden Organe. Jedes haushaltsleitende Organ hat eine fachkundige Vertreterin bzw. einen fachkundigen Vertreter (für sie/ihn wird eine Stellvertreterin/Stellvertreter bestimmt) in den Beirat zu entsenden. Zu Sitzungen des Beirates sind die Geschäftsführung und die Mitglieder des Beirates zu laden.

Der Beirat muss mindestens halbjährlich eine Sitzung abhalten.

Aufgaben

  • Unterstützung eines regelmäßigen, wechselseitigen Informationsflusses zwischen Buchhaltungsagentur und den Nutzern
  • Erstattung von Empfehlungen in Bezug auf die Aufgaben der Buchhaltungsagentur
  • Erörterungen fachlicher Themen und Problemstellungen im Hinblick auf die Aufgaben der Buchhaltungsagentur
  • Erörterung über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 3 sowie deren Entgelte
  • Empfehlungen können an die Geschäftsführerung oder an den Bundesminister für Finanzen gerichtet werden

Dipl-Kfm Peter Wanka
Beiratsvorsitzender

Mitglieder des Beirates:

  • Dipl-Kfm Peter Wanka
  • OR Ing Thomas Truong, MA
  • MinR Dr Reinhard Binder-Krieglstein
  • Ing Mag Daniel Boigner, MBA
  • ADir RgR Roland Haas, MSc
  • MinRin Maga Helga Herzfeld
  • MinRin Doris Kandlhofer
  • MinR RgR Günther Melhort, BA
  • ADirin RgRin Angelina Migsich
  • Koärin Paulina Anna Piatek-Sledz, MSc
  • MMag Jakob Prammer
  • MinR Dr Rudolf Prasser
  • Matija Rutar, MSc
  • Bgdr Mag Dietmar Schinner
  • MinR Mag Dr Norbert Schmickl
  • Mag (FH) Markus Schnedhuber
  • DI Ernst Unger
  • OR Gernot Wiedermann
  • MinR Gerhard Zeller