Informationsveranstaltungen für Länder

01 Apr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bundesländern waren anwesend

Informationsveranstaltungen für Länder

Mit 19. November 2015 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen, wodurch sich für Länder und Gemeinden einige Veränderungen ergeben. Im Rahmen einer zweitägigen Schulung wurden Vertreterinnen und Vertreter der Länder von der Agentur für Rechnungswesen GmbH (arw) über die wesentlichen Änderungen informiert.

Mit der VRV 2015 treten Vorgaben in Bezug auf Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in Kraft, die von Ländern und Gemeinden in den kommenden Jahren umzusetzen sind.

Anwendung der VRV

Andrea Kettinger bei der Präsentation
Andrea Kettinger bei der Präsentation

Die Anwendung der Bestimmungen der VRV 2015 ist nach der Größe der Gemeinden gestaffelt. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ab dem Finanzjahr 2019 auf Grundlage der VRV 2015 arbeiten.

Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben, müssen ab dem Finanzjahr 2020 die VRV 2015 zur Anwendung bringen.

Inhalt der VRV

Die VRV 2015 gibt vor, dass drei Haushalte zu führen sind, so wie sie seit der Haushaltsrechtsreform 2013 auch beim Bund vorhanden sind. Ergebnis- und Finanzierungshaushalt sind als Ergebnis- bzw Finanzierungsvoranschlag und Ergebnis- bzw Finanzierungsrechnung zu führen, der Vermögenshaushalt ist zumindest als Vermögensrechnung zu führen.

Nicht nur die Bestandteile und die Gliederung des Voranschlags, sondern auch die Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungshaushalt und die Veranschlagungsregeln im Ergebnishaushalt sind definiert.

Für die Vermögensrechnung gibt es Ansatz- und Bewertungsregeln, die unter anderem die lineare Abschreibung sowie die Führung einer Anlagenbuchführung vorsehen. Auch die Bewertung und Erfassung von Kulturgütern ist in der VRV 2015 definiert.

Das Thema „Rückstellungen“ ist ebenfalls in der VRV geregelt. So sind etwa Rückstellungen für Prozesskosten oder für Haftungen anzusetzen.

Zusätzlich sind die Erstellung der Eröffnungsbilanz ebenso wie die Grundsätze des Rechnungsabschlusses sowie dessen Bestandteile und Anlagen in der VRV 2015 festgehalten.

Andrea Kettinger führte gemeinsam mit Franz Hödl durch die Informationsveranstaltung
Andrea Kettinger führte gemeinsam mit Franz Hödl durch die Informationsveranstaltung

Um den Ländern einen Überblick darüber zu geben, welche Veränderungen auf sie zukommen, wurde von der arw eine zweitägige Informationsveranstaltung angeboten.

Um möglichst zentral erreichbar zu sein und vor allem den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den westlichen Bundesländern die Anreise zu erleichtern, wurde Linz als Veranstaltungsort gewählt.

Nach der Begrüßung der 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus allen Bundesländern angereist waren, berichteten Andrea Kettinger und Franz Hödl über die Herausforderungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und gingen näher auf die Ansatz- und Bewertungsregeln ein.

Anschließend wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand der Darstellung des Landes Steiermark die Budgetstruktur und der Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag erklärt. Zum besseren Verständnis wurde die Umsetzung der Veranschlagung anhand der Haushaltsrechtsreform des Bundes dargestellt und erläutert.

Als letztes großes Thema wurde der Rechnungsabschluss behandelt. Bestandteile, Gliederung und vieles mehr wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausführlich erklärt.

Abschließend folgte der praxisbezogene Teil, in dem sowohl organisatorische wie auch technische Fragen diskutiert wurden.