Werden Sie Whistleblower oder Hinweisgeberin!

08 Mai

Werden Sie Whistleblower oder Hinweisgeberin!

Laut EU-Richtlinie und HinweisgeberInnenschutzgesetz ist auch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) dazu verpflichtet eine objektive Meldestelle einzurichten, bei der Rechtsverstöße die das öffentliche Interesse gefährden oder schädigen, gemeldet werden können. Diese anonyme Meldestelle der BHAG können alle Personen nutzen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben.

HinweisgeberInnenschutzgesetz

§1. (1) Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.

Zum HinweisgerberInnenschutzgesetz (HSchG)

Zur EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 ist Basis für das HSchG.
Die EU-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 ist Basis für das HSchG.

Für wen wurde die Meldestelle eingerichtet?

Die Meldestelle der BHAG können alle Personen nutzen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben.

Dazu gehören:

  • Angestellte und Bedienstete, sowie Lehrlinge
  • Bewerberinnen und Bewerber, sowie Praktikantinnen und Praktikanten
  • Mitglieder des Aufsichts- sowie Beirates
Erst wenn Rechtsverstöße gemeldet werden, können Verstöße aufgedeckt und unterbunden werden.

Warum haben nur diese und nicht alle die Möglichkeit einer Meldung? Weil Personen, „die mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, (…) eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahr(nehmen).“ (EU-Richtline RL 2019/1937)

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen melden. Missstände müssen ohne Angst vor negativen Konsequenzen offengelegt werden können.

Was ist ein Whistleblower?

Ein Whistleblower (im deutschen Sprachraum in der Vergangenheit und heute zunehmend auch wieder Informant, Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.

Geldwäsche oder Geschenkannahme?

Die verbotene Geschenkannahme und auch der Amtsmissbrauch kann per Gesetz gemeldet werden.

Gemeldet werden können Fälle, die:

  • das öffentliche Auftragswesen betreffen
  • die Verhinderung von Geldwäsche ermöglichen
  • dem Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten dienen.

Das Gesetz listet auch solche Fälle, die die Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB) ermöglichen. Zum Beispiel:

  • Amtsmissbrauch
  • verbotene Geschenkannahme
  • Vorteilszuwendung –annahme
  • Bestechung

Mit einer Meldung tragen Sie entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden.

Anonym? Ja! Mit Name? Auch ja!

Oft schrecken potenzielle HinweisgeberInnen aus Angst vor Repressalien davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden.

Daher ist eine Meldung sowohl anonym als auch mit Name/E-Mail-Adresse möglich. Im Fall einer anonymen Meldung erhalten HinweisgeberInnen eine individuelle Fallzahl. Mit der Fallzahl kann über das Online-Tool weiterhin anonym kommuniziert werden. Zum Beispiel für die Übermittlung weiterer Informationen, für die Weitergabe von Dokumenten oder um über den Status der Meldung informiert zu bleiben.

So sieht die Meldestelle der Buchhaltungsagentur des Bundes aus.

Wissentliche Falschmeldungen sind strafbar

Eine Meldung kann sowohl anonym als auch mit Name/E-Mail-Adresse erfolgen.

Sollte eine HinweisgeberIn eine wissentliche Falschmeldung tätigen, kann es zu einer Geldstrafe kommen.

Sollte das Unternehmen, also die BHAG, nicht auf die Meldung reagieren, kann es auch ebenso zu einer Geldstrafe kommen.

Daher: Melden Sie nur Vorgänge oder Tatsachen, die der Wahrheit entsprechen!

Der Meldeprozess

Die Schritte nach Einlagen einer Meldung sind ähnlich dem eines Prüfablaufs einer Internen Revision: Der Prozess beinhaltet unter anderem die Prüfung der Hinweise und ggf. Dokumente, die mit der Meldung einlangen. Immer auf dem Laufenden ist während dem Prüfprozess die Geschäftsführung, außer die Meldung betrifft die Geschäftsführung selbst. Alle Meldungen werden verpflichtend für fünf Jahre aufgehoben.

Sie haben Hinweise für Geldwäsche, oder andere Vergehen? Unter folgendem Link können Sie anonym oder mit Ihrem Namen eine Meldung tätigen!

Zur Meldestelle

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin Manuela Höfel unter manuela.hoefel@bhag.gv.at

 

Oktober 2023