Neuaufstellung per 1. Jänner 2021
Das Krisenjahr 2020 hat die Buchhaltungsagentur mit 11 COVID-19-Sonderprojekten vor große Herausforderungen gestellt. Mit viel Einsatz und flexibler Ressourcenverteilung über das gesamte Unternehmen konnten wir die angefallenen Leistungsspitzen bewältigen. Das Krisenjahr hat uns gezeigt, was möglich ist, aber auch welche organisatorischen Anpassungen für ein flexibles und schnelles Agieren erforderlich sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 das Buchhaltungsagenturgesetz novelliert. Die Buchhaltungsagentur wurde als die zentrale Rechnungswesendienstleisterin für den Bund, nach dem zentralen Dienstleistungsmodell der BBG GmbH, weiter gestärkt. Vertragliche Leistungen, welche von der BHAG erbracht werden können, sind ab sofort von der BHAG zu erbringen. Eine Beauftragung eines anderen externen Dienstleisters ist nur mehr in Ausnahmefällen möglich.
Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes – Die BHAG als zentrale Anlaufstelle für alle Rechnungswesenleistungen
Mit 15. Dezember 2020 wurde das Budgetbegleitgesetz 2021 im Bundesgesetzblatt verlautbart. Darin enthalten ist eine Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes. Ab 2021 werden die gesetzlichen Leistungen der BHAG zentral durch das Bundesministerium für Finanzen bezahlt. Darüber hinaus ändert sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und die BHAG wird noch stärker als bisher als zentrale Rechnungswesendienstleisterin des Bundes positioniert.