Im Dezember 2020 wurde das Buchhaltungsagenturgesetz novelliert. Ab 2021 werden die gesetzlichen Leistungen der BHAG zentral durch das Bundesministerium für Finanzen bezahlt. Darüber hinaus wird die BHAG noch stärker als bisher als zentrale Rechnungswesendienstleisterin des Bundes positioniert. Nach dem Vorbild der BBG GmbH für die zentrale Beschaffung wird die BHAG künftig für alle Ressorts verpflichtend die erste Anlaufstelle für Leistungen rund um das Rechnungswesen. Hier geht’s zum Beitrag!
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