Neuaufstellung per 1. Jänner 2021

22 Dez

Neuaufstellung per 1. Jänner 2021

Das Krisenjahr 2020 hat die Buchhaltungsagentur mit 11 COVID-19-Sonderprojekten vor große Herausforderungen gestellt. Mit viel Einsatz und flexibler Ressourcenverteilung über das gesamte Unternehmen konnten wir die angefallenen Leistungsspitzen bewältigen. Das Krisenjahr hat uns gezeigt, was möglich ist, aber auch welche organisatorischen Anpassungen für ein flexibles und schnelles Agieren erforderlich sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 das Buchhaltungsagenturgesetz novelliert. Die Buchhaltungsagentur wurde als die zentrale Rechnungswesendienstleisterin für den Bund, nach dem zentralen Dienstleistungsmodell der BBG GmbH, weiter gestärkt. Vertragliche Leistungen, welche von der BHAG erbracht werden können, sind ab sofort von der BHAG zu erbringen. Eine Beauftragung eines anderen externen Dienstleisters ist nur mehr in Ausnahmefällen möglich.

Daher wird die Buchhaltungsagentur ihre Organisationsstruktur ab dem 1. Jänner 2021 an die neuen Erfordernisse anpassen.

Ab 1. Jänner 2021 werden die bisherigen Verrechnungsbereiche V1 und V2 in Wien zu einem Verrechnungsbereich – künftig Verrechnungsbereich 1 – zusammengefasst. ADirin Andrea Kettinger wird diesen neuen Bereich gemeinsam mit ihrem Stellvertreter ADir Manuel Kristament leiten.

Der bisherige Verrechnungsbereich 3 heißt künftig Verrechnungsbereich 2. Inhaltlich ändert sich in diesem Bereich nichts.

Der bisherige Bereich HV-Steuerung geht im neuen Verrechnungsbereich 1 auf, die Abteilung Stammdatenmanagement wird als Gruppe in die IT-Abteilung integriert. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen weiterhin unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit dieser organisatorischen Weiterentwicklung ergeben sich teilweise Neuzuordnungen der Kundinnen und Kunden zu anderen Abteilungen innerhalb der Buchhaltungsagentur.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof

Die Bearbeitung des Verfassungsgerichtshofs (UG 03) und des Verwaltungsgerichtshofs (UG 04) wechselt von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/6 (Leitung Schwarz). Damit sind alle Obersten Organe in der BHAG in einer Abteilung vereint.

Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt (UG 10) mit der Statistik Österreich und dem Österreichischen Staatsarchiv wechselt von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/1 (Leitung Prochazka).

BM für Arbeit, Familie und Jugend

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (UG 20) mit den Bereichen Arbeit, dem Europäischen Sozialfonds OP Beschäftigung 2014 – 2020, dem Europäischen Sozialfonds Beschäftigung Ziel 2 Österreich, dem Amt der IEF-Service GmbH und dem Danube RegionStrategy/DTP/PAC 9 sowie die UG 25 mit dem Bereich Familie und Jugend, dem Familienlastenausgleichsfonds, dem Selbstbehalt Schülerfreifahrt, dem Selbstbehalt Schulfahrt-und Lehrlingsbeihilfe sowie dem Reservefonds wechseln von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/1 (Leitung Prochazka).

ADirin Andrea Kettinger

ADir Manuel Kristament

Das Organigramm der BHAG ab 1. Jänner 2021

BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Das BMKÖS mit Kunst und Kultur (UG 32), dem Amt der Wiener Staatsoper, dem Amt der Volksoper GmbH, dem Amt der Burgtheater GmbH, dem Amt der Theaterservice GmbH, dem Amt der Bundestheaterholding, der Hofmusikkapelle, dem Bundesdenkmalamt und Öffentlicher Dienst und Sport (UG 17) wechselt von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/4 (Leitung Schmid).

BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Beim BMSGPK wechseln aus der UG 21 die Zentralleitung des BMSGPK, das Sozialministeriumservice, und das Operationelle Programm für materielle Basisunterstützung Österreich, aus der UG 22: die Sozialversicherung, aus der UG 24: die Sektion Gesundheit, die Bundesgesundheitsagentur, der In-Vitro-Fertilisationsfonds und der Kassenstrukturfonds sowie die Fonds: Anerkennungsfonds, Ausgleichstaxfonds BEinstG, Ausgleichstaxfonds Opferfürsorge, Fit2Work, Hilfsfonds, Kriegsopferfonds, Unterstützungsfonds von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/7 (Leitung Dinhof).

Land Steiermark

Die vertragliche Leistung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für das Land Steiermark wechselt von der bisherigen Abteilung V1/5 (Leitung Fuhrmann) zur neuen Abteilung V1/7 (Leitung Dinhof).

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Alle direkt dem BMBWF (UG 30) unterstellten Zentrallehranstalten, die USZ-Wien und der ZSSW sowie die Bildungsdirektion Niederösterreich mit allen unterstellten Bundesschulen wechseln von der bisherigen Abteilung V2/6 (Leitung Manharter) zur neuen Abteilung V1/9 (Leitung Glanzer) und die Bildungsdirektion Burgenland mit allen unterstellten Bundesschulen von der bisherigen Abteilung V2/6 (Leitung Manharter) zur neuen Abteilung V1/8 (Leitung Swoboda).

BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Die Zentralleitung des BMDW (UG 40) mit der Bundeswettbewerbsbehörde, der Burghauptmannschaft Österreich, der Bundesmobilienverwaltung, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und dem Schönbrunner Tiergartenamt sowie der Bereich Technologie und Forschung (UG 33) wechseln von der bisherigen Abteilung V2/7 (Leitung Glanzer) zur neuen Abteilung V1/8 (Leitung Swoboda).

Übergangsphase im Jahresabschluss

Eine Organisationsanpassung zum Jahreswechsel ist mit dem Jahresende in der Buchhaltung und den zugehörigen Jahresabschlussarbeiten keine leichte Übung. Um den Jahresabschluss in gewohnter Qualität nicht zu gefährden, werden die Anpassungen in der Praxis erst Schritt für Schritt im Laufe des Jänners erfolgen. Ihre bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen zu Beginn des Jahres 2021 weiterhin zur Verfügung.