Prüfung der Rechnungsmerkmale gem. §11 UStG

03 Okt
Prüfung Rechnungsmerkmale

Prüfung der Rechnungsmerkmale gem. §11 UStG

Die Rechnungsmerkmale gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind laut Bundeshaushaltsverordnung (BHV) im Zuge der Bestätigung der Rechnung (sachliche/rechnerische Richtigkeit) vom anordnenden Organ zu überprüfen.

Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ist Voraussetzung für die Buchung. Die BHAG kontrolliert im Gebarungsvollzug das Vorhandensein des Bestätigungsvermerkes. Die zugrundeliegende Rechnungsprüfung durch das anordnende Organ wird als gegeben angenommen.

Interne Schulungsmaßnahmen in der Buchhaltungsagentur

Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Umsatzsteuer zu sensibilisieren, wurde im Vorjahr flächendeckend über alle Standorte ein Drittel der Verrechnerinnen und Verrechner speziell zu diesem Thema geschult. Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu berücksichtigen? Welche Besonderheiten treten im Zusammenhang mit Bundesdienststellen auf? Was passiert buchhalterisch mit der Umsatzsteuer – wie wird sie verbucht?

Zusätzlich wurde anhand von praktischen Beispielen das theoretisch Besprochene angewandt und analysiert.

Schulungsangebot für unsere Kundinnen und Kunden

Dieses Wissen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Zu Jahresbeginn wurde bereits unsere zweitägige Schulung „Grundlagen der Umsatzsteuer“ vorgestellt. Das Interesse war erfreulicherweise sehr groß. Im September findet die erste Schulung für unsere Kundinnen und Kunden statt.

Für alle, die heuer keinen Seminarplatz erhalten haben, bieten wir auch 2018 wieder USt-Seminare an. An dieser Stelle ein kurzer Überblick über die relevanten Rechnungsmerkmale. Wir hoffen, Ihnen damit eine Unterstützung bieten zu können.

Rechnungsmerkmale gemäß UStG

§ 11 des Umsatzsteuergesetzes regelt die Rechnungslegung sowie die Mindesterfordernisse auf einer Rechnung (Rechnungsmerkmale).

Woran erkennen Sie, dass eine inländische Rechnung korrekt ausgestellt wurde? Diese zehn Merkmale verraten es Ihnen:

  • Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung bzw des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der Ware bzw Art und Umfang der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung bzw Leistungszeitraum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Angabe des anzuwendenden Steuersatzes sowie im Bedarfsfall Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag

Besonderheiten

Bei einem Gesamtbetrag der Rechnung über EUR 10.000,00:

  • UID-Nummer des Abnehmers der Lieferung bzw des Leistungsempfängers

Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen müssen nicht alle Rechnungsmerkmale vorhanden sein. Folgende Punkte sind auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis EUR 400,00 anzuführen:

  • Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Bezeichnung der Ware bzw Art und Umfang der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung bzw Leistungszeitraum
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe
  • Angabe des anzuwendenden Steuersatzes

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Für Rechnungen aus dem Ausland gibt es zusätzliche Vorschriften im Anhang „Binnenmarktregelung“ zum UStG.

Bei Lieferungen aus EU-Ländern sind folgende Rechnungsmerkmale wesentlich:

  • UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers und des Abnehmers bzw Leistungsempfängers
  • Hinweis auf steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung