Dieses Prüfergebnis hat uns überrascht

21 Jan

Dieses Prüfergebnis hat uns überrascht

Seit 2017 prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltungsagentur des Bundes Förderabrechnungen, die von sozialen Projekten an den ESF (Europäischen Sozialfonds) gestellt werden. Unsere Prüfungstätigkeiten im Jahr 2018 wurden nun in zweiter Instanz einem Qualitätscheck unterzogen. Wieso uns das Ergebnis erstaunt hat, lesen Sie hier!

Auch im Jahr 2018 waren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ganzen Land unterwegs. Sie kontrollierten vor Ort Rechnungen, Dokumente und die Leistungserbringung im Rahmen des Projekts auf Basis der eingebrachten Förderabrechnungen an den ESF.

Nachprüfung der eingelangten Unterlagen

Nach Einreichung der Förderabrechnungen von den Projektträgern, werden diese und alle zugehörigen Rechnungen beurteilt. Oftmals sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür vor Ort bei den Trägern anwesend. Anschließend an die positive Feststellung der Förderfähigkeit wird der Förderbeitrag vom EFS an das jeweilige Projekt ausbezahlt.  Dazu zählen Initiativen, die Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU verbessern.

Zum Beispiel:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Aktives und gesundes Altern
  • Aktive Inklusion
  • Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs
  • Zugang zum Lebenslangen Lernen
  • Beschäftigung für Arbeitsuchende
  • Anpassung an den Wandel
  • Technische Hilfe

ESF – Europäischer Sozialfonds

Förderung von Maßnahmen

  • zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
  • zur Erweiterung des Ausbildungsangebots
  • für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes

aktuelle Förderperiode: 2014-2020

https://www.esf.at/

Die Buchhaltungsagentur ist allerdings nicht die einzige Institution, die Förderabrechnungen unter die Lupe nimmt und genau kontrolliert. Auch Wirtschaftsprüfer sind für den ESF im Einsatz. Der Unterschied: Die Buchhaltungsagentur ist erst seit dem Jahr 2017 auf diesem speziellen Gebiet tätig. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Ausbildungen selbstständig Leitfäden und Abläufe für die Durchführung von Prüfungen erarbeitet.

Erneut wird geprüft, was zu prüfen war

Die Prüfobjekte im Jahr 2018 (insgesamt 261 Prüfungen der Buchhaltungsagentur) wurden nun sozusagen einem Qualitätscheck unterzogen. Wurden alle Vorgaben eingehalten? Haben wir gute Arbeit geleistet? Sind die Kontrollen korrekt abgelaufen? Konnten wir alle Abrechnungen richtig zuordnen?

Für diese Prüfung in zweiter Instanz wird aus der Gesamtsumme der förderfähigen Projekte eine aussagekräftige Stichprobe gezogen. Insgesamt wurden 30 Projekte ausgewählt. Die Buchhaltungsagentur war bei 15 Projekten die durchführende Institution.

Um die Arbeit der Prüferinnen und Prüfer zu kontrollieren, wurden diese Förderabrechnungen erneut beurteilt. Dafür wurde ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt, das ebenso vor Ort die Förderfähigkeit und damit die Arbeitsweise kontrollierte. So wird nachvollzogen, ob in erster Instanz sorgfältig und präzise gearbeitet wurde.

Das Ergebnis hat nicht nur Prüferinnen und Prüfer, sondern vor allem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überrascht. Verglichen mit den anderen Institutionen beeindruckte die Buchhaltungsagentur mit der niedrigsten Fehlerquote von 0,16%, und das mit einem guten Abstand. Unsere Nachprüfungen im Jahr 2018 waren daher die mit der höchsten Qualität. Das junge und dynamische Team der Buchhaltungsagentur konnte damit schon im 2. Jahr ihrer Tätigkeit für den ESF ihre kompetente und qualitative Arbeit unter Beweis stellen!

Die Instanzen eines Prüfzyklus

First Level Control (FLC)

  • Prüfungen in erster Instanz
  • z.B. Beurteilung von Förderabrechnungen im Rahmen des ESF

Second Level Control (SLC)

  • Zweite Instanz
  • Stichprobenartige Kontrolle der erstinstanzlichen Prüfungen
  • z.B. Überprüfung  der durchgeführten Förderabrechnungen im Rahmen des ESF