Die BHAG und der Antiteuerungszuschuss

08 Mai

Die BHAG und der Antiteuerungszuschuss

Seit September 2023 läuft sie: Die Auszahlung des Antiteuerungszuschusses. Mit Betrauung der Buchhaltungsagentur des Bundes als eine der Abwicklungs- und Auszahlungsstellen, wurde ein eigenes Projektteam und ein Call Center eingerichtet. Was im Hintergrund einer smarten Förderung alles passiert, lesen Sie hier!

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich-Gesetz ist eine Maßnahme der Regierung, um Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Es soll helfen, die Armut in Österreich durch eine monatliche Sonderzuweisung von 60 Euro pro Bezugsberechtigen, zu verringern. Die Sonderzuwendung erhalten Anspruchsberechtigte von Juli 2023 bis Dezember 2024 automatisch und ohne individuellen Antrag ausbezahlt.

Was ist das LWA-Gesetz?

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) wurde – neben den Ländern – mit der Abwicklung und monatlichen Auszahlung der Sonderzuwendungen des LWA-G betraut. Die BHAG ist damit auch Ansprechpartnerin für bestimmte Bezugsberechtigte. Dafür wurde ein eigenes Call Center innerhalb der BHAG eingerichtet.

Das BHAG-Projektteam, unter der Leitung von Nicole Gross, umfasst über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Bestätigung der sachlich/rechnerischen Richtigkeit der Auszahlung, die Prüfung einzelner Stichproben und auch der Second-Level-Support, also das Klären von komplexeren Fragestellungen im Projektteam sowie die Klärungen mit den datenliefernden Stellen.

Woher kommen die Daten für die smarte Förderung?

Bisher waren die meisten Projekte nur von einem Ministerium beauftragt, dieses Mal sind mehrere Ministerien involviert. „Unsere Daten erhalten wir vom Bundesministerium für Finanzen, dem Arbeitsmarktservice, der Pensionsversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau. Das macht die Abstimmung zu einer Herausforderung“, erklärt Projektleiterin Nicole Gross.

Bei der Umsetzung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes entwickelten BHAG und ihr Projektpartner BRZ (Bundesrechenzentrum) auf einen no stop shop: „Wir setzen auf eine smarte Förderung. Die Bezugsberechtigten erhalten seit September 2023 – automatisch und gänzlich ohne Antrag – monatlich ihr Geld ausbezahlt.“

Wer ist für die Auszahlung zuständig?

Auch Bezugsberechtigen erleben die Auszahlung zuweilen als komplex: Ist doch die BHAG nicht die einzige auszahlende Stelle. Alle Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe erhalten die monatliche Unterstützung über die Länder. Dies ist in Wien die MA40 und in den übrigen Bundesländern jeweils das Land (z.B. Land NÖ, Land OÖ,…).

Die BHAG wurde ausschließlich mit der Abwicklung und monatlichen Auszahlung der Sonderzuwendungen für

  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage
  • oder Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen

betraut.

Warum braucht es dafür ein Call Center in der BHAG?

Die BHAG stellte zu diesem Projekt ein internes Call Center auf die Beine – das erste in diesem Umfang. „Wir waren sehr zuversichtlich, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diese Aufgabe sehr gut bewältigen werden.“ Eine eigene zweitägige Schulung, ein spezieller Leitfaden für die Gespräche, sowie regelmäßige Termine für Vor- und Nachbereitung, um schneller eruieren zu können, welche Prozesse und Informationen angepasst werden müssen, um allen Anruferinnen und Anrufern helfen können.

Stefanie Czaby, Projektleiterin Stellvertreterin: „Das Call Center ist etwas was wir in diesem Umfang noch nicht hatten und uns am Anfang auch vor neue Herausforderungen gestellt hat. Für die BHAG bringt es definitiv neue Kompetenzen und auch für die einzelnen Mitarbeiter/innen ist es eine Herausforderung, die deren Fähigkeiten erweitert.“

Nicole Gross: „Unser Team im Call Center und unser Prüfteam sind mit dem Telefonsupport und mit der Abarbeitung der Anruferformulare aus den ersten Auszahlungen beschäftigt. Die Anruferformulare vom Call Center werden von unserem Prüfteam bearbeitet. Alle Anrufeinnen und Anrufer werden über den Ausgang der Prüfung verständigt.“

Smart und lernfähig

Nach den ersten Auszahlungen sind bei der automatischen Auszahlung ein paar Datenfehler aufgefallen: „In Rücksprache mit unseren Datenlieferanten sind dann einige Ungereimtheiten in der Auszahlung aufgefallen, die behoben werden mussten. Aufgrund dieses Datenfehlers ist auch ein vermehrter Supportbedarf von allen Seiten aufgeschlagen. Die größte Herausforderung war dann die Abfertigung der vielen Anrufe. „

Bis Februar 2025 wird es einmal im Monat eine Auszahlung geben. Der Förderzeitraum des Projektes ist von Juli 2023 bis Dezember 2024. Da jedoch immer zwei Monate im Nachhinein ausgezahlt wird, ergibt sich ein Auszahlungszeitraum von September 2023 bis Februar 2025.

 

Dezember 2023