Die BHAG in der Corona-Krise

02 Jul
Beispielbild Corona-Virus

Die BHAG in der Corona-Krise

Um die Einbußen aufgrund der gesunkenen Belegmengen in der Verrechnung zu kompensieren, hat sich die BHAG bemüht, COVID-19 Sonderprojekte als vertragliche Leistungen abzuwickeln. Insgesamt elf Sonderprojekte wurden vereinbart, die in ihrer Größenordnung und Vielfalt die Stellung der BHAG in der Republik als Rechnungswesendienstleisterin neu definiert hat.

Projekt 1 – Abwicklungsstelle Sonderbetreuungszeit

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) wickelt die BHAG die Förderung der Sonderbetreuungszeit gemäß § 18b Absatz 1 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) ab. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für bis zu drei Wochen freistellen. Dafür erhalten diese vom Bund eine Förderung von einem Drittel des Brutto-Monatsentgelts der freigestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sonderbetreuungszeit-Logo

Die BHAG hat gemeinsam mit dem BMAFJ die Richtlinie erstellt und aufgrund der neuerlichen Ausweitung des begünstigten Personenkreises adaptiert. Die Formulare und das gesamte Informationsmaterial standen bereits vier Tage nach der Kundmachung der gesetzlichen Ausweitung zur Verfügung. Neben der Durchführung der Auszahlungen werden diese in die Transparenzdatenbank eingetragen. Aktueller Auszahlungsstand sind rund EUR 1 Mio.

Weitere Informationen zur Sonderbetreuungszeit: www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/

Projekt 2 – Die BHAG prüft den Härtefallfonds

Die BHAG wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) den Härtefallfonds einer Prüfung unterziehen. Als Start des Abstimmungsprozesses wurde dem BMDW am 8. April 2020 ein umfangreicher Fragenkatalog mit einem Gerüst an möglichen Prüfungsansätzen übermittelt. Seit diesem Zeitpunkt steht die BHAG im laufendem Kontakt mit dem BMDW.

Die BHAG hat auf Wunsch des BMDW mehrere Prüfkonzepte erstellt. Die ersten Prüfungsschritte werden voraussichtlich im Sommer 2020 erfolgen.

Projekt 3 – Unterstützung des AMS bei der Abrechnung der Kurzarbeit

Das Projekt kam mit einer Anfrage der AMS Landesgeschäftsstellen Steiermark und Kärnten ins Rollen. Die BHAG sollte die Abrechnungen der Kurzarbeit, wie in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, prüfen.

Schnell war allerdings klar, dass der aktuelle Ansturm auf das Modell der Kurzarbeit so nicht zu bewältigen sein wird. Nach intensiven Kontakten mit den Vorständen der AMS Bundesgeschäftsstelle wurde ein Unterstützungsprojekt auf die Beine gestellt.

Die BHAG prüft im Auftrag des AMS die monatlichen Kurzarbeitsabrechnungen für alle Landesgeschäftsstellen im Umfang von bis zu 1.200 Stunden täglich. Damit ist dieses Projekt das größte Sonderprojekt der BHAG-Geschichte. Ein Konzept wurde erarbeitet und abgestimmt, ein Projektteam gegründet und alle BHAG-MA wurden intern im 100%igen Onlineverfahren geschult. Die ersten Fälle werden seit 20. April bearbeitet.

Die Unterstützung durch die BHAG wird jedenfalls bis Juli 2020 andauern.

Die Kurzarbeit ist für viele Unternehmen noch immer eine wichtige Unterstützung.

Projekt 4 – Prüfung Pflege/Ersatzbetreuungseinrichtungen

Viele Pflegerinnen und Pfleger in Österreich haben ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und kommen beispielsweise im Schichtbetrieb zu ihren zu pflegenden Personen. Aufgrund der Grenzschließungen ist dies aktuell teilweise nicht möglich. Zum Ausgleich werden seitens der Länder die Betreuungsmöglichkeiten im Pflegebereich stark ausgebaut. Sie erhalten dafür ein Sonderbudget von EUR 100 Mio. vom Bund.

Die BHAG wird diese Ausgaben im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) voraussichtlich 2021 prüfen.

Pflegebedürftige Personen traf es in der Corona-Krise besonders hart.

Projekt 5 – Repatriierungsflüge des BMEIA

Das Außenministerium hat im Zuge der Coronakrise rund 8.000 Österreicherinnen und Österreicher aus der ganzen Welt nach Hause geholt. Jeder Passagier und jede Passagierin muss einen Kostenbeitrag für diese Serviceleistung des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) übernehmen.

Die BHAG bucht diese Forderungen im HV-SAP-System ein und überwacht die Zahlungseingänge. Bei vorliegender Einzugsermächtigung werden die Beiträge von den Konten der betroffenen Personen eingezogen.

Nach den ersten praktischen Erfahrungen wurde die Vereinbarung auf Repatriierungen per Bus erweitert.

Aus 29 Ländern auf 5 Kontinenten wurden fast 8.000 Personen nach Österreich zurückgeholt.

Projekt 6 – Corona-Familienhärteausgleich

Familien, die aufgrund der Corona-Krise wirtschaftliche Nachteile haben, können eine Förderung aus dem Familienlastenausgleichsfonds bekommen. Für diese Maßnahme sind EUR 30 Mio. geplant.

Die BHAG erfasst alle genehmigten Anträge für das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) im HV-SAP-System und sorgt für eine zeitnahe Auszahlung.

Projekt 7 – Die Zivildienstserviceagentur

Im Zuge der Coronakrise wurden erstmals in der Geschichte Österreichs Zivildiener zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen.

Im Gegensatz zum ordentlichen Zivildienst, bei dem alle Bezüge, sowohl an Zivildiener als auch an Einrichtungen, lohnsteuerfrei sind, sind die Bezüge an außerordentliche Zivildiener lohnsteuerpflichtig.

Die BHAG übernimmt im Auftrag der Zivildienstserviceagentur (zisa) die Personalverrechnung für rund 3.200 außerordentlichen Zivildienern.

Projekt 8 – Fixkostenzuschüsse der COFAG

Der Fixkostenzuschuss soll Unternehmen, die wirtschaftlich von der COVID-19 Krise betroffen sind, bis zu 75% der Fixkosten ersetzen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline.

Die von der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) freigegebenen Anträge werden von der agentur für rechnugswesen (kurz arw) – in einem eigens programmierten SAP-Buchungskreis der COFAG – erfasst, gebucht und ausgezahlt. Ebenso werden die Geschäftspartner angelegt und geprüft sowie alle Auszahlungen in der Transparenzdatenbank eingetragen.

Das erste Antragspaket konnte fristgerecht bis am Abend des 29. Mai 2020 abgearbeitet werden.

Ein Sonderprojekt für die Tochterfirma arw.

Projekt 9 – Kommunales Investitionsprogramm 2020

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) 2017 wird die BHAG im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) die Abwicklung des Kommunalen Investitionsprogramms 2020 übernehmen.

Die Österreichischen Gemeinden können zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 Anträge auf Zuschüsse für ihre Projekte einbringen. Bezuschusst werden zum Beispiel die Neuerrichtung oder Sanierung von Kindergärten, Schulen oder Sportstätten.

Die BHAG wird die Anträge prüfen und nach Freigabe durch das BMF ausbezahlen. Direkt anschließend werden alle Zahlungen in die Transparenzdatenbank eingetragen. Nach tatsächlicher Umsetzung der Projekte durch die Gemeinden werden in einer zweiten Phase die Abrechnungen am Schreibtisch geprüft. Für einen Teil der Projekte wird es in einer dritten Phase eine Überprüfung vor Ort geben.

Weitere Informationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 2020: www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2020

Projekt 10 – Der Familienkrisenfonds

Ziel des Familienkrisenfonds ist die Unterstützung von Kindern, deren Eltern vor dem 28. Februar 2020 arbeitslos geworden sind und durch die COVID-19 Pandemie mit Mehrbelastung konfrontiert sind. Mittels einmaliger Überweisung erhalten die betroffenen Personen einen Fixbetrag für jedes im Haushalt lebende Kind.

Das Verfahren hierfür wird antragslos durchgeführt. Im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) werden die Daten der Anspruchsberechtigten (=Zahlungsempfänger) aus vorhanden Datenbanken übernommen und per Massenbelegserfassung durch die BHAG erfasst, gebucht und ausgezahlt.

Projekt 11 – Abrechnungen COVID-19 Tests im Tourismus

Von der COVID-19 Krise sind insbesondere viele Tourismusbetriebe in Österreich betroffen. Österreich möchte sich als besonders sicheres Reiseland präsentieren und dafür flächendeckende COVID-19 Tests für alle im Tourismus tätigen Personen fördern. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in gewerblichen Beherbergungsbetrieben kann sich einmal wöchentlich auf COVID-19 testen lassen.

Die Kosten für diese rund 65.000 Tests pro Woche werden als Individualförderung von der Republik Österreich getragen. Die Abrechnung erfolgt allerdings direkt zwischen den Labors und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT).

Das BMLRT hat die BHAG mit der Projektbegleitung, Abrechnungskontrolle und Abwicklung der Auszahlung sowie der Ex-Post Prüfung der Laborabrechnungen beauftragt.

COVID-19 Testungen für einen sicheren Urlaub in Österreich.